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   VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116   

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https://dejure.org/2008,9465
VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116 (https://dejure.org/2008,9465)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2008 - 9 CE 08.2116 (https://dejure.org/2008,9465)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 9 CE 08.2116 (https://dejure.org/2008,9465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze; Fristenkalender

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dokumentation der Versendung im Fristenkalender als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 147 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60; VwGO § 147 Abs. 1 Satz 1
    Beschwerde; verfristet; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze; Fristenkalender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 77/05

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116
    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. BGH vom 23.5.2006 NJW 2006, 2638 m.w.N.; BFH vom 10.12.1997 Az. X B 148/97 ).
  • BGH, 13.06.2007 - XII ZB 232/06

    Hinweispflichten des Gerichts bei angenommener Unklarheit des Vorbringens zu

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116
    Im Übrigen sind die Umstände, die einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehen, nicht unklar (vgl. BGH vom 13.6.2007 NJW 2007, 3212 zur Hinweispflicht des Gerichts, wenn es das Vorbringen in einem Wiedereinsetzungsgesuch als unklar ansieht), sondern vielmehr eindeutig den von der Antragstellerseite zur Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe vorgelegten Unterlagen zu entnehmen.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116
    Ein Rechtsanwalt hat nicht nur dafür zu sorgen, dass fristgebundene Schriftsätze rechtzeitig erstellt werden, sondern auch dafür, dass diese innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht eingehen (BVerwG vom 21.2.2008 Az. 2 B 6/08 ).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116
    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung erteilt, darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass seine allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (BVerwG vom 28.4.2008 Az. 4 B 48/07 m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1997 - X B 148/97

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116
    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. BGH vom 23.5.2006 NJW 2006, 2638 m.w.N.; BFH vom 10.12.1997 Az. X B 148/97 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 B 10.15

    Zwischenurteil über Zulässigkeit der Berufung; schriftliche Entscheidung;

    Darüber hinaus muss durch eine entsprechende Anordnung gewährleistet sein, dass die Erledigung fristgebundener Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals überprüft wird (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 28. Juli 2015, a.a.O, Rn. 13; BSG, Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 9 CE 08.2116 -, NJW 2009, 164, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2009 - 7 D 13/08.NE -, juris Rn. 44 ff.; OVG Berlin-Bbg, Zwischenurteil vom 13. April 2016 - 10 B 10.15 -, juris Rn. 15, Bay. VGH, Beschluss vom 2.10.2008 - 9 CE 08.2116 -, NJW 2009, 164 = juris Rn. 3 f.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.9.1999 - 2 B 56.99 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 230 = juris Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - 7 D 13/08

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    - 2 C 6.88, juris, OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 1997 - 7 A 6318/95 -, juris, BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 9 CE 08.2116 -, NJW 2009, 164, und Beschluss vom 22. Mai 2007 - 22 ZB 07.215 -, juris.
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